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Missbrauch

Personen, die sexualisierter Gewalt durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst geworden sind, können sich an die jeweiligen Missbrauchsbeauftragten des Bistums oder des Ordens wenden, in deren Verantwortung der Täter zum Zeitpunkt der Tat beschäftigt gewesen ist.

Die Geschichte des Missbrauchs in den deutschen Bistümern ist eine Geschichte folgenschwerer Fehleinschätzungen und folgenschweren Fehlverhaltens. Es ging zunächst darum, die Beschuldigten, die Täter zu schützen und den Schutz der Täter vor den Schutz der Betroffenen zu stellen. Das hatte zur Folge, dass man das, was dort geschehen ist, nicht als das benannte, was es ist: nämlich ein Verbrechen, eine Straftat an den Seelen von Kindern und Jugendlichen.

Bischof Dr. Franz Jung