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Missbrauch

Gemäß der Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst in der Diözese Würzburg soll jeder Diözesanbischof Personen beauftragen, die den Vorwurf sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen sowie von schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen umgehend prüfen. Die Beauftragten dafür sollen zunächst Gespräche mit Opfern führen und stehen gegebenenfalls für die staatlichen Strafverfolgungsbehörden als Kontaktperson zur Verfügung. Die Deutsche Bischofskonferenz und die Deutsche Ordensoberenkonferenz haben die materiellen Leistungen der Kirche in Anerkennung des Leids der Opfer sexuellen Missbrauchs geregelt. Personen, die minderjährig Opfer sexuellen Missbrauchs durch Kleriker, Ordensangehörige oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst geworden sind, können sich an die jeweiligen Missbrauchsbeauftragten des Bistums oder des Ordens wenden, in deren Verantwortung der Täter zum Zeitpunkt der Tat tätig war.

Die Geschichte des Missbrauchs in den deutschen Bistümern ist eine Geschichte folgenschwerer Fehleinschätzungen und folgenschweren Fehlverhaltens. Es ging zunächst darum, die Beschuldigten, die Täter zu schützen und den Schutz der Täter vor den Schutz der Betroffenen zu stellen. Das hatte zur Folge, dass man das, was dort geschehen ist, nicht als das benannte, was es ist: nämlich ein Verbrechen, eine Straftat an den Seelen von Kindern und Jugendlichen.

Bischof Dr. Franz Jung