„Erstmal ist es ein Anlass zur Freude, wenn ein junges Paar, bei dem ein Partner evangelisch und der andere katholisch ist, überhaupt an eine kirchliche Trauung denkt“, findet Klaus Schmalzl, Diözesanrichter und Fachreferent für Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Bistum Würzburg. In der Zeit nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil haben sich die katholische und evangelische Kirche auf ein bis heute gültiges Verfahren verständigt, damit ein Paar mit unterschiedlichen Konfessionen einen gültigen Bund der Ehe schließen kann. Im POW-Interview beantwortet Schmalzl, was bei einer konfessionsverbindenden Hochzeit zu beachten ist.
Ein katholisch-evangelisches Paar hat entschieden, sich kirchlich trauen zu lassen. Kann dieses Paar überhaupt ökumenisch heiraten?
Klaus Schmalzl: Der Volksmund spricht zwar von einer ökumenischen Trauung, aber im kirchenrechtlichen Sinne gibt es keine ökumenische Trauung. Die beiden müssten sich zwischen zwei Optionen entscheiden: Es gibt eine evangelische Trauung in der evangelischen Kirche mit der Möglichkeit, dass ein katholischer Geistlicher sich daran beteiligt. Und es gibt die katholische Trauung in der katholischen Kirche mit der Beteiligungsmöglichkeit eines evangelischen Pastors oder einer evangelischen Pastorin. Dass beide Geistliche an der Trauung beteiligt sind, ist kein Muss. Aber ich finde es schön, wenn man schon von konfessionsverbindend spricht, dass diese Konfessionsverbindung nicht nur in den Brautleuten selbst ihren Ausdruck findet, sondern auch bei den Verantwortlichen, bei den Seelsorgern.
An wen muss sich das Paar wenden, wenn es katholisch heiraten möchte?
Schmalzl: Dann führt der erste Weg zum katholischen Ortspfarrer. Er nimmt das sogenannte Ehevorbereitungsprotokoll auf und erteilt die Erlaubnis zur Eheschließung eines konfessionsverschiedenen Paares. Diese Erlaubnis ist aber kein großer Akt oder gar ein Hindernis, eher eine Formsache.
Gilt das Gleiche auch, wenn das Paar evangelisch heiraten möchte?
Schmalzl: Auch in diesem Fall müsste sich das Paar an den katholischen Ortspfarrer wenden, denn für eine Trauung nach evangelischem Ritus braucht es zusätzlich zu der Erlaubnis noch eine Dispens von der kanonischen Eheschließungsform. Das bedeutet, eine Befreiung von der katholischen Eheschließungsform. Anders als im ersten Fall kann der Pfarrer das jedoch nicht selber erlauben. Der Pfarrer muss die Dispens beim Generalvikar beantragen. Letztlich ist auch das eine Formsache, die es aber ermöglicht, nach evangelischem Ritus zu heiraten. Diese Eheschließung würde dann auch von der katholischen Seite als gültig anerkannt. In meinen Augen sind das alles keine Hürden. Die bestimmten Voraussetzungen bedeuten nur einen minimalen bürokratischen Aufwand. Wenn es dann um die Traugestaltung geht, muss sich das Paar natürlich an einen evangelischen Pastor wenden.
Gibt es bestimmte Unterlagen, die das Paar zu den Terminen mit den Geistlichen mitnehmen muss?
Schmalzl: Der katholische Teil muss das Taufzeugnis mitbringen. Das bekommt man beim Taufpfarramt. Es darf nicht älter als ein halbes Jahr sein. Aus diesem Taufzeugnis ist ersichtlich, dass man bisher noch nicht kirchlich verheiratet war. Nach der kirchlichen Hochzeit wird die Eheschließung in die Taufmatrikel eingetragen. Der evangelische Partner muss eine Taufbescheinigung mitbringen, die das evangelische Pfarramt ausstellt. Hier steht jedoch nicht, ob er oder sie schon einmal kirchlich geheiratet hat. Deshalb muss der evangelische Partner vor dem katholischen Pfarrer noch den sogenannten Ledigeneid ablegen. Er oder sie versichert an Eides statt, dass er oder sie noch nie kirchlich verheiratet war. Falls die Ziviltrauung schon erfolgt ist, kann man die Bescheinigung über die standesamtliche Heirat auch schon abgeben.
Es empfiehlt sich, mindestens ein halbes Jahr vor dem geplanten Trauungstermin Kontakt zum Pfarrer aufzunehmen. Was wird bei dem Traugespräch neben dem Ehevorbereitungsprotokoll noch besprochen?
Schmalzl: Der katholische Geistliche hat die Aufgabe, die Voraussetzungen abzuprüfen, die für eine gültige katholische Trauung notwendig sind. Er fragt zum Beispiel, ob das Paar aus freien Stücken die Ehe eingehen will. Außerdem weist er auf die Wesenseigenschaften einer Ehe hin, dass diese nur zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen werden kann. Der Geistliche bekräftigt, dass eine Eheschließung auf Dauer angelegt ist und stets das Wohl des Partners im Auge behält. Und er weist darauf hin, dass die Offenheit für Kinder notwendig ist, um eine gültige Ehe schließen zu können. Auch der evangelische Partner muss seine Bereitschaft zu Kindern und zu einer gleichberechtigten Ehe auf Augenhöhe bekunden und die Unauflöslichkeit der Ehe bejahen.
Insgesamt ist die Ehe ein lebenslanges Arbeiten an der Liebe, das gilt für katholische Paare, für evangelische Paare wie auch für konfessionsverbindende Paare gleichermaßen.
Müssen sich die Brautleute schon während der Hochzeitsvorbereitungen mit der Frage auseinandersetzen, wie sie später ihre Kinder taufen lassen möchten?
Schmalzl: Beim Brautgespräch verspricht der katholische Partner, sich nach Kräften darum zu bemühen, seine Kinder in der katholischen Kirche taufen zu lassen und im katholischen Glauben zu erziehen, soweit das in seiner Ehe möglich ist. Dieses Versprechen lässt Spielraum offen. Wenn zum Beispiel die Brautleute nach der Heirat in einem evangelischen Dorf leben, wo der Kindergarten und die Jugendarbeit evangelisch organisiert sind, dann sprechen gute Gründe dafür, die Kinder auch evangelisch taufen zu lassen
Gibt es bestimmte Bedingungen, die die Trauzeugen erfüllen müssen?
Schmalzl: Anders als bei den Taufpaten, die bei einer katholischen Taufe auch katholisch sein müssen, müssen Trauzeugen keine wesentlichen Anforderungen erfüllen. Sie bezeugen lediglich den Akt der Trauung und unterschreiben, dass sie der Trauung beigewohnt haben.
Können konfessionsverbindende Ehen geschieden werden?
Schmalzl: Staatlich können Ehen geschieden werden, auf katholischer Seite gibt es aber keine Ehescheidungen. Da gilt bis zum heutigen Tag der Satz aus dem Markusevangelium: „Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“. Tatsächlich bedeutet das, dass die Ehe bis zum Tod der Eheleute geschlossen wird. In der evangelischen Kirche ist die kirchliche Heirat ja keine Heirat, sondern eine Segnung. Die Heirat findet auf dem Standesamt statt. Von daher akzeptiert die evangelische Kirche eine staatliche Scheidung. Auch bei einer evangelischen Trauung im Beisein eines katholischen Pfarrers darf sich der katholische Partner nicht scheiden lassen, weil er mit seinem Ja-Wort in der Kirche bestätigt hat, dass er seinen Partner lieben, achten und ehren wird, solange er oder sie lebt.
Mit welchen Herausforderungen müssen konfessionsverbindende Ehepaare nach ihrer Hochzeit rechnen?
Schmalzl: Hart ausgedrückt: Manchmal ist die Euphorie einer Trauung auch schon recht schnell wieder verflogen. Dann treten für konfessionsverbindende Ehepaare dieselben Herausforderungen auf wie für Paare der gleichen Konfession. Es ist nämlich gar nicht so leicht, ein Leben lang gut miteinander zu leben, Schwierigkeiten zu meistern und gemeinsam die Verantwortung für die Kinder zu übernehmen, wenn sich unter die familiären Herausforderungen auch noch berufliche Belastungen mischen. Da kann es schon auch mal sein, dass Paare, bei denen die Hochzeit noch nicht lange zurück liegt, schon Unterstützung brauchen. Dafür gibt es die Ehe-, Familien- und Lebensberatung. Wir haben in Unterfranken zehn Beratungsstellen. Je früher die Paare sich Hilfe holen, desto besser ist es. Man kann das Angebot schon in Anspruch nehmen, noch bevor es zu einer großen Familienkrise kommt. Insgesamt ist die Ehe ein lebenslanges Arbeiten an der Liebe, das gilt für katholische Paare, für evangelische Paare wie auch für konfessionsverbindende Paare gleichermaßen.